Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Grünraum Gartenpflege GmbH
Stand: Juni 2026
1. Einführung und Annahme der Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der Grünraum Gartenpflege GmbH, Mariahilfer Straße 87, 1060 Wien, Österreich, E-Mail: [email protected], Telefon: +43 1 587 42 96 (nachfolgend „Auftragnehmerin“).
Die AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Auftragnehmerin und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Mit der Beauftragung, Annahme eines Angebots, Terminvereinbarung oder Inanspruchnahme von Leistungen erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Leistungsumfang
Die Grünraum Gartenpflege GmbH erbringt insbesondere folgende Garten- und Grünflächenleistungen:
- Rasenpflege und Rasenmähen
- Hecken- und Strauchschnitt
- Baum- und Gehölzpflege
- Pflanzung von Stauden, Sträuchern und Saisonblumen
- Unkrautentfernung und Beetpflege
- Gartenneuanlage und Umgestaltung
- Saisonale Pflege von Privatgärten und Firmenanlagen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden gesondert berechnet.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich, soweit gesetzlich nicht anders vorgesehen.
3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:
- der Auftragnehmerin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen;
- den Zugang zum Leistungsort zum vereinbarten Termin sicherzustellen;
- Gefahrenquellen, besondere Bodenverhältnisse, versteckte Leitungen, Bewässerungsanlagen, Schächte, Tiere oder sonstige Risiken vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen;
- die für die Durchführung erforderlichen behördlichen oder sonstigen Genehmigungen einzuholen, sofern diese nicht ausdrücklich von der Auftragnehmerin übernommen werden;
- den Leistungsort so vorzubereiten, dass die Arbeiten ohne unzumutbare Behinderung durchgeführt werden können;
- eigene Gegenstände, empfindliche Pflanzen, Dekorationen, Möbel, Spielgeräte oder sonstige Hindernisse vor Arbeitsbeginn zu sichern oder zu entfernen, sofern dies erforderlich ist.
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die aus unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben resultieren, soweit die Auftragnehmerin diese nicht zu vertreten hat.
Sofern der Auftraggeber wünscht, dass bestimmte Pflanzen, Flächen oder Gegenstände nicht bearbeitet werden, ist dies vorab ausdrücklich und eindeutig mitzuteilen.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Euro und, soweit gesetzlich erforderlich, zuzüglich Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
Die Abrechnung kann nach Aufwand, pauschal oder auf Basis eines vereinbarten Wartungs- bzw. Pflegevertrags erfolgen. Materialkosten, Entsorgungskosten, Anfahrtskosten, Maschinen- und Geräteeinsatz sowie sonstige Nebenkosten können gesondert verrechnet werden, sofern dies vereinbart oder branchenüblich ist.
Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassospesen geltend zu machen.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen, insbesondere bei größeren Projekten, Materialbestellungen oder wiederkehrenden Pflegeleistungen.
Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Stornierung und Rückerstattung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber hat so früh wie möglich, jedenfalls jedoch rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zu erfolgen.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Regelungen:
- Stornierung bis 48 Stunden vor Termin: keine Stornogebühr, sofern noch keine wesentlichen Vorleistungen erbracht wurden;
- Stornierung weniger als 48 Stunden vor Termin: die Auftragnehmerin kann eine angemessene Ausfallpauschale verrechnen;
- bei bereits begonnenen Arbeiten sind die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten vollständig zu bezahlen;
- individuell bestellte Materialien, Pflanzen oder Sonderleistungen sind auch bei Stornierung zu ersetzen, sofern eine Rückgabe oder anderweitige Verwertung nicht möglich ist.
Rückerstattungen erfolgen nur, wenn Leistungen nachweislich nicht oder mangelhaft erbracht wurden und eine berechtigte Mängelrüge vorliegt. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
Ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) bleibt, soweit anwendbar, unberührt. Bei vollständig auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist erbrachten Dienstleistungen kann das Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen entfallen.
6. Haftungsbeschränkungen
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden an Pflanzen, Rasenflächen, Bewässerungsanlagen, Leitungen, unterirdischen Einbauten oder sonstigen verdeckten Einrichtungen ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber die Auftragnehmerin nicht vorab schriftlich auf deren Vorhandensein und Lage hingewiesen hat oder die Schäden auf unzureichende Informationen des Auftraggebers zurückzuführen sind.
Die Haftung für Personenschäden sowie zwingende Haftungstatbestände nach österreichischem Recht bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich nach deren Feststellung, spätestens jedoch innerhalb angemessener Frist, schriftlich oder in Textform zu melden, damit die Auftragnehmerin Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung erhält.
7. Geistige Eigentumsrechte
Sämtliche von der Grünraum Gartenpflege GmbH erstellten Konzepte, Planungen, Skizzen, Entwürfe, Fotos, Texte, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen bleiben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung dieser Unterlagen durch den Auftraggeber ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.
Sofern im Rahmen der Leistungserbringung Fotos von Gartenanlagen oder Arbeitsergebnissen erstellt werden, darf die Auftragnehmerin diese nur unter Beachtung der anwendbaren datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen zu Referenz- und Dokumentationszwecken verwenden.
8. Datenschutz und Privatsphäre
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie sonstiger anwendbarer datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Terminorganisation, Rechnungslegung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Auftraggeber eingewilligt hat.
Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung können in einer gesonderten Datenschutzerklärung der Grünraum Gartenpflege GmbH bereitgestellt werden.
9. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, extreme Witterung, Sturm, Hagel, Frost, Überschwemmung, Feuer, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Lieferengpässe, Energieausfälle oder sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und nicht von der Auftragnehmerin zu vertretende Ereignisse, befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
In solchen Fällen sind vereinbarte Termine angemessen zu verschieben. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit die Verzögerung auf höherer Gewalt beruht und gesetzlich zulässig.
10. Änderungen der AGB
Die Grünraum Gartenpflege GmbH ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, etwa aufgrund gesetzlicher Änderungen, geänderter Rechtsprechung, technischer oder organisatorischer Anpassungen.
Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Form mitgeteilt. Soweit gesetzlich zulässig, gelten Änderungen als akzeptiert, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht und die Leistungen weiterhin in Anspruch nimmt. Auf das Widerspruchsrecht wird gesondert hingewiesen.
Für bereits abgeschlossene Einzelverträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit rechtlich zulässig.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12. Kontaktinformationen
Grünraum Gartenpflege GmbH
Mariahilfer Straße 87
1060 Wien
Österreich
E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 1 587 42 96
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Diese AGB dienen der allgemeinen Vertragsgestaltung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.